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Trainingsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz (09/2026)

 

I. Diese Vereinbarung wird zwischen FIT VIII (vertreten durch Michèl Fois und etwaige Mitarbeiter, nachfolgend „Coach“) sowie der erwerbenden Person (nachfolgend „Mitglied“) geschlossen.


II. Gegenstand dieser Vereinbarung ist Personal Training (1:1 / 2:1), Crew Training oder Fitness Coaching (nachfolgend „Dienstleistung“) mit einem verfügbaren Coach im Rahmen der vereinbarten Einheiten pro Woche oder nach erworbenem Kontingent, jeweils nach vorheriger Vereinbarung eines Termins sowie dessen Dauer.


III. Der Preis der Dienstleistung zum jeweiligen Tarif oder Kontingent ist vom Mitglied der Preisliste entnommen und akzeptiert worden. Die Zahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto.

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IV. Dieser Vereinbarung liegen die folgenden Bedingungen zugrunde:

a) Das Mitglied ist verpflichtet, die eigenen Termine selbst zu vereinbaren. Der jeweilige Beitrag ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn keine Termine vereinbart werden.

b) Bei Verhinderung kann das Mitglied bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn absagen oder einen Termin einmalig verschieben. Spätere oder ausbleibende Terminabsagen sowie eine Verspätung von mehr als 15 Minuten lassen den Termin verfallen. Bei dreimaliger verspäteter oder ausbleibender Absage kann der vereinbarte Termin anderweitig vergeben werden.

c) Die aus einer Mitgliedschaft (Abo) je Leistungszeitraum bereitgestellten Trainingseinheiten sind ab ihrem Entstehen für die Dauer von acht Wochen gültig und innerhalb dieser Frist wahrzunehmen. Nach Ablauf der Gültigkeit nicht wahrgenommene Einheiten verfallen; eine darüber hinausgehende Ansammlung, Übertragung, Auszahlung oder Erstattung ist ausgeschlossen. Prepaid-Kontingente aus Paketen sind hiervon ausgenommen (siehe e).

d) Das Fitness Coaching umfasst neben dem 1:1-Präsenztermin die fortlaufende Betreuung im jeweiligen Leistungszeitraum (insbesondere individueller Trainingsplan, wöchentliches Feedback sowie die Erreichbarkeit der Coaches über die vereinbarten Kanäle). Die Vergütung wird für diese fortlaufende Betreuung geschuldet und ist unabhängig davon fällig, ob der Präsenztermin wahrgenommen wird. Der Präsenztermin ist innerhalb seines 4-Wochen-Zyklus wahrzunehmen; wird er in diesem Zeitraum nicht wahrgenommen, verfällt er ersatzlos.

e) Prepaid-Kontingente aus Paketen sind flexibel und unterliegen nicht der Achtwochenfrist gemäß c). Sie sind ab Erwerb innerhalb folgender Gültigkeit einzulösen: 12 Einheiten innerhalb von 24 Wochen, 24 Einheiten innerhalb von 36 Wochen, 48 Einheiten innerhalb von 52 Wochen. Nicht eingelöste Einheiten verfallen nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit; eine Auszahlung oder Erstattung erfolgt nicht.

f) Die Beiträge und Entgelte sind zu den vereinbarten Terminen fällig und werden über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat mittels des Zahlungsdienstleisters eingezogen. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Die vereinbarten Zahlungstermine sind kalendermäßig bestimmt; zahlt das Mitglied nicht zum jeweiligen Fälligkeitstermin, kommt es in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist FIT VIII berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie den weiteren Verzugsschaden zu verlangen.

g) Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die das Mitglied zu vertreten hat (insbesondere unzureichende Kontodeckung, falsche oder aufgelöste Kontodaten oder ein unberechtigter Widerspruch), trägt das Mitglied die hierdurch tatsächlich entstehenden Rücklastschrift- und Rückbuchungskosten des Zahlungsdienstleisters sowie etwaige Entgelte der Bank. Diese Kosten betragen derzeit 10,00 € je Rücklastschrift zuzüglich etwaiger Bankentgelte. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ein Kostenersatz entfällt, soweit die Rücklastschrift auf einem Umstand beruht, den FIT VIII oder die Bank zu vertreten hat.

h) Befindet sich das Mitglied in Verzug, ist FIT VIII berechtigt, die Zahlung selbst anzumahnen und den entstehenden Verzugsschaden einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung (etwa eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts) zu verlangen; für die durch Mahnungen entstehenden notwendigen Auslagen kann Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangt werden, wobei dem Mitglied der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung aus, kann FIT VIII die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückstellen und den Vertrag bei erheblichem Zahlungsverzug außerordentlich kündigen.

i) Bei einer Terminabsage seitens FIT VIII kann dieser Termin unabhängig von den obigen Konditionen nachgeholt werden.

j) Das Training wird zu einem vereinbarten Termin, jedoch nicht zwingend mit einem bestimmten Coach gewährleistet. Das Mitglied kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht auf andere übertragen.

k) Das Training wird vom Mitglied freiwillig und auf eigene Verantwortung oder die eines Vormundes aufgenommen und durchgeführt. Dabei stellt das Mitglied die eigene körperliche, geistige und medizinische Sporttauglichkeit zu jeder Zeit sicher. Erkrankungen, andere Einschränkungen, plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit oder Schwindel sowie Schmerzen jeglicher Art sind dem Coach durch das Mitglied oder dessen Vormund sofort und unaufgefordert mitzuteilen.

l) Der Coach haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Beschädigung oder den Verlust vom Mitglied mitgebrachter Gegenstände haftet der Coach nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die das Mitglied durch die Nichtbefolgung ausdrücklicher Anweisungen oder Sicherheitshinweise des Coaches (vgl. m) oder durch eigenmächtiges, vereinbarungswidriges Verhalten selbst verursacht, haftet der Coach nicht; ein etwaiges Mitverschulden des Mitglieds nach § 254 BGB ist zu berücksichtigen.

m) Den Aufforderungen des Coaches ist vor, während und nach einer Trainingseinheit jederzeit Folge zu leisten. Diese dienen der Erreichung des vereinbarten Zieles, der Gesundheit und Sicherheit sowohl des Mitgliedes als auch des Coaches sowie dem Schutz des Equipments.

n) Persönliche Informationen des Mitglieds werden während und nach der Zusammenarbeit vertraulich behandelt. Eine Verwendung oder Veröffentlichung von Bild-, Video- oder Nachrichtenmaterial des Mitglieds zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung.

o) Im Fall grober Verstöße gegen diese Vereinbarung, unverantwortlicher Ansprüche oder Gegebenheiten sowie aus legitimen persönlichen Gründen behält FIT VIII sich vor, diese Vereinbarung aufzulösen.

p) Für jeden Tarif und jede Laufzeit gilt eine Grundlaufzeit von 12 Wochen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat (vier Wochen) gekündigt werden. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

q) Sollte es zu einer Ruhezeit aufgrund attestierter gesundheitlicher Einschränkungen, Schwangerschaft oder sonstiger Gründe kommen, so wird die Dauer der Ruhezeit an die jeweilige Laufzeit angehängt.

r) Das Crew Training findet ab drei Teilnehmern statt. Wird diese Mindestanzahl an Teilnehmern 24 Stunden vor Kursbeginn nicht erfüllt, findet der Kurs nicht statt und der Termin wird anderweitig vergeben.


V. Erhobene Daten werden vertraulich behandelt, nicht unbefugt an Dritte weitergegeben und zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung genutzt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus werden Daten nur insoweit gespeichert, als gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtliche) dies erfordern (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung. Beschwerden können an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, gerichtet werden.


VI. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.


VII. FIT VIII ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


VIII. Mit der Unterschrift stimmt das Mitglied dieser Vereinbarung samt aller Bedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen (V.) zu, bestätigt, dass alle gemachten Angaben korrekt sind, und erwirbt die Dienstleistung verbindlich zu den vereinbarten Konditionen.

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