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Trainingsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz

I. diese Vereinbarung wird zwischen Fit VIII (vertreten durch Michèl Fois und etwaige Mitarbeiter, Nachfolgend „Coach“) sowie Der Erwerbenden Person (nachfolgend „Mitglied“) geschlossen.

II. Gegenstand dieser Vereinbarung ist Personal Training (1:1 / 2:1 / CREW) oder REMOTE COACHING (nachfolgend „Dienstleistung“) mit einem Verfügbaren Coach im Rahmen der vereinbarten Einheiten pro Woche mit vorheriger Festlegung eines Termins sowie dessen Dauer.

III. Der Preis der Dienstleistung zum Jeweiligen Tarif ist Vom Mitglied der Preisliste entnommen und akzeptiert worden. Die Zahlung erfolgt mittels sepa-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto.

IV. Dieser Vereinbarung liegen die folgenden Bedingungen zugrunde:

A) Das Mitglied ist dazu verpflichtet die eigenen Termine zu vereinbaren. Der jeweilige Beitrag ist auch dann

zur Zahlung Fällig, wenn keine Termine vereinbart werden.

B) Bei Verhinderung kann das Mitglied bis spätestens 24h vor Terminbeginn Absagen oder einen Termin einmalig verschieben. Spätere oder Ausbleibende Terminabsagen sowie eine Verspätung von mehr als 15min

lassen den Termin verfallen. Bei dreimaliger verspäteter oder ausbleibender Absage kann der Vereinbarte Termin anderweitig vergeben werden.

C) Rechtzeitig abgesagte Termine können bis zu einer Anzahl von 4 (bei 1x/Woche), 8 (bei 2x/Woche) oder 12

(bei 3x/Woche) angesammelt werden, alle Termine darüber hinaus verfallen. angesammelte Termine sind nach Beendigung der Zusammenarbeit binnen vier Wochen wahrzunehmen und können nicht ausbezahlt oder erstattet werden.

D) Bei einer Terminabsage seitens FIT VIII kann dieser Termin unabhängig von den obigen Konditionen nachgeholt werden.

E) Das Training wird zu einem vereinbarten Termin, jedoch nicht zwingend mit einem Spezifischen Coach gewährleistet. Außerdem kann das Mitglied Dessen Rechte und Pflichten nicht auf andere übertragen.

F) Der Coach übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung und/oder Verlust von Eigentum des Mitgliedes im Zusammenhang mit dem Training sowie seiner Vor- und Nachbereitung.

G) Das Training wird vom Mitglied freiwillig und auf eigene Verantwortung oder die eines Vormundes aufgenommen und durchgeführt. Dabei stellt Das Mitglied die eigene körperliche, geistige und medizinische

Sporttauglichkeit zu jeder Zeit sicher. Erkrankungen, andere Einschränkungen, plötzliche

Befindlichkeitsänderungen, wie Übelkeit oder Schwindel, sowie Schmerzen jeglicher Art sind dem Coach durch das Mitglied oder dessen Vormund sofort und unaufgefordert mitzuteilen.

H) Für Gesundheitsschäden des Kunden die auf fehlerhafte Trainingsplanung oder -Durchführung zurückzuführen sind, haftet der Coach nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

I) Den Aufforderungen des Coaches sind vor, während und nach einer Trainingseinheit jederzeit Folge zu leisten. Diese dienen zur Erreichung des vereinbarten Zieles, der Gesundheit und Sicherheit, sowohl des Mitgliedes als auch der des Coaches, sowie zum Schutz des Equipments.

J) Personenbezogene Inhalte der zu dieser Vereinbarung gehörenden Dienstleistung, Bild- oder Videomaterial des Mitgliedes sowie etwaige Nachrichten dürfen vom Coach verwendet und veröffentlicht werden. Andere Persönliche Informationen werden während und nach der Zusammenarbeit vertraulich behandelt.

K) Im Fall grober Verstöße gegen diese Vereinbarung, unverantwortlicher Ansprüche oder Gegebenheiten sowie legitimer persönlicher Gründe, behält FIT VIII sich vor, diese Vereinbarung aufzulösen.

L) Für jeden Tarif und jede Laufzeit besteht eine Kündigungsfrist von 4 WOCHEN. Nach Ablauf der Grundlauf-

zeit verlängert sich der jeweilige Tarif automatisch um 4 Wochen, sofern dieser nicht fristgerecht

gekündigt wird.

M) Sollte es zu Einer Ruhezeit, aufgrund attestierter gesundheitlicher Einschränkungen, Schwangerschaft

oder sonstigen Gründen kommen, so wird die Dauer der Ruhezeit an die jeweilige Laufzeit angehängt.

N) Das CREW Personal Training findet ab DREI TEILNEHMER:INNEN statt. wird diese Mindestanzahl an Teil-

nehmer:innen 24 stunden vor kursbeginn nicht erfüllt, findet der Kurs nicht statt und der Termin wird anderweitig vergeben.

 

V. Erhobene Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben, nur zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung genutzt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO) und lediglich für die Dauer der Zusammenarbeit gespeichert. Das Mitglied hat das Recht, Auskunft über alle über sich gespeicherten Daten

zu erhalten. Ebenso kann ihrer Verarbeitung widersprochen werden oder verlangt werden, dass diese Daten geändert, gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt werden. Außerdem steht dem Mitglied

zu, die über sich erfassten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-lesbaren Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, soweit diese Daten in maschinenlesbarer Form erfasst wurden. Etwaige Probleme sind an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zu richten.

 

VI. Sollten einige Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht für die gesamte Vereinbarung oder andre Teile davon. Weitere Nebenabreden wurden keine getroffen. Etwaige Änderungen

oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform

 

VII. FIT VIII ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

VIII. Mit der Unterschrift stimmt Das Mitglied der obigen Vereinbarung samt aller Bedingungen sowie den

Datenschutzbestimmungen (V.) zu, bestätigt, dass alle gemachten Angaben korrekt sind und erwirbt die Dienstleistung verbindlich zu den Vereinbarten Konditionen.

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